Menden. Seit einem Jahr gilt die Plakatverordnung der Stadt: Das läuft nach Auskunft des Ordnungsamtes so gut, dass die Verwaltung das Kontingent in Kürze von 100 Rahmen auf 150 aufstocken will. Das heißt: Künftig soll es Raum für 300 Plakate geben.
Veranstalter – die Stadt, Vereine und Gruppen sowie kommerzielle Anbieter – dürfen seit Oktober 201 o ihre Plakate nur noch in den vorgesehenen Rahmen präsentieren. ,,Die Rahmen sind sehr häufig ausgebucht“, sagt Martina Potthoff vom Ordnungsamt. Sowohl die Stadt und damit auch die Vereine als auch die kommerziellen Anbieter nutzen das Angebot der Firma Städtewerbung Schnelle. mit der die Stadt einen Vertrag geschlossen hat. Die Hälfte der Plakate, also bislang 50, wird der Stadt zur Verfügung gestellt, die andere Hälfte den kommerziellen Veranstaltern. Für Vereine ist das Plakatieren kostenlos, sie dürfen einen Teil des Stadtkontingents nutzen.
Stadt nutzt Rahmen für eigene Veranstaltungen
Die Stadt nutzt die Rahmen, um auf eigene Veranstaltungen hinzuweisen. Für Verwirrung hatte vor einigen Wochen das Plakat eines Otters gesorgt „Das war tatsächlich ein Füllplakat“, sagt Martina Potthoff. ,,Zu dieser Zeit gab es kaum Veranstaltungen in der Stadt.“ Kritik von Veranstaltern, die es vor Einführung der neuen Plakatordnung gegeben hatte, sei seit Monaten nicht mehr im Ordnungsamt angekommen, sagt Potthoff.
Auch bei Sebastian Schulze vom Tiefenrausch kommt die neue Plakat Methode sehr gut an: ,,Das war eine der besten Entscheidungen, die die Stadt je getroffen hat“, sagt er. Das Verfahren sei praktisch, er nutze es für die Bewerbung seiner Partys regelmäßig. Jeder Veranstalter müsse sich aber bewusst sein, dass nur die wichtigsten Informationen auf ein Plakat passten. ,,Der Autofahrer muss es beim vorbeifahren ja noch lesen können.“
Das Wildplakatieren habe sich seit der Einführung der neuen Plakatmethode eingeschränkt, so das Ordnungsamt. Einmal in der Woche fahren Mitarbeiter der Firma durch Menden, um neue Plakate aufzuhängen und „wildgeklebte Plakate“ zu entfernen. Bußgeldverfahren hätten bislang noch nicht eingeleitet werden müssen. Banner dürfen laut Ordnungsamt auch weiter an speziellen Standorten aufgehängt werden.
Sondergenehmigungen gibt es für Zirkusse und Puppenspielbühnen: Diese dürfen wie bisher für ihre Veranstaltungen werben. Hintergrund sei, dass diese Veranstalter bislang noch keine entsprechende Vorrichtung für die Plakate in den Rahmen haben.